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Finanzbehörde kontrolliert Sportvereine Datum: 18/02/05 Jedes Jahr legt das Finanzministerium eine Liste jener Wirtschaftssektoren fest, deren Tätigkeit von den Finanzbehörden genauer unter die Lupe genommen wird. In das für das Jahr 2005 verabschiedete Verzeichnis scheinen erstmals auch die gemeinnützigen Vereine und darunter auch die Sportvereine, insbesondere jene die für die Begünstigungen des Gesetzes 398/91 optiert haben, auf. Das bedeutet, dass die zuständigen Kontrollorgane, wie Finanzpolizei, Agentur für Einnahmen und SIAE Ämter, genauere Kontrollen bei den Sportvereinen in Bezug auf die Einhaltung der steuerlichen Verpflichtungen durchführen werden. Im Wesentlichen wird die Finanzpolizei bei der Durchführung der Kontrolle folgende Tätigkeiten des Sportvereins prüfen: - die korrekte und termingerechte Eintragung der gewerblichen Einnahmen in das vorgesehene Register laut MD 11.02.1997; - die ordnungsgemäße Entrichtung der anfallenden Mehrwertsteuer; - die Prüfung des im Vorjahr realisierten Plafonds an gewerblichen Einnahmen für bereits bestehende Vereine, die aber erst kürzlich die Option für das Gesetz Nr.398/91 abgegeben haben; - die Prüfung, ob der Verein den vorgeschriebenen jährlichen Plafonds von Euro 250.000 an gewerbliche Erträge nicht überschritten hat; - die Feststellung der Gemeinnützigkeit des
Vereins, bzw. dass der Verein keine Zielsetzungen zur verdeckten Gewinnerzielung
verfolgt. Gemeindewerbesteuer für Sportvereine Datum: 07/02/05 Zeitgleich mit der Veröffentlichung des Berichtes
auf der VSS-Seite vom 02.02.05 in der Dolomiten bestätigte der Gesetzgeber
die Befreiung der gemeinnützigen Vereine dahingehend, dass die Amateursportvereine
auf sämtliche Veranstaltungshinweise, Plakate usw. von der Gemeindesteuer
befreit sind. Hingegen ist die Gemeindegewerbesteuer auf Anzeigetafeln,
Werbetransparente, Plakaten von Firmen und Unternehmen weiterhin zu entrichten. Jahreserklärung des Vereins über die ausbezahlten Vergütungen Datum: 31/01/05 Innerhalb 15. März 2005 muss der Verein jedem Empfänger von Vergütungen - auch jenen, die ihren Wohnsitz nicht in Italien haben - eine Bestätigung über die gesamten im Vorjahr ausbezahlten Vergütungen und die eventuell einbehaltenen Steuern aushändigen. Die betreffende Erklärung muss dem Begünstigten entweder persönlich ausgehändigt (den Erhalt durch Unterschrift bestätigen lassen) oder mittels Einschreibebrief zugesandt werden. Vordruck Jahreserklärung des Vereins.pdf Erhöhung der Registergebühren Datum: 31/01/05 Ab 01. Februar 2005 treten eine Reihe von Gebührenerhöhungen
in Kraft. Für die Amateursportvereine ist besonders die Erhöhung
der Registergebühr von Bedeutung. Bei der Registrierung der Vereinssatzung
erhöht sich die Gebühr von 129,11 € auf 168,00 €.
Der Betrag der Stempelmarken bleibt mit 11,00 € gleich, allerdings
nur bis 31.05.05, danach wird der Betrag erhöht. Neue Sportförderkriterien Datum: 18/01/05 Am 1. Januar 2005 sind die neuen Kriterien zur
Vergabe der Landessport-beiträge in Kraft getreten. Die neuen Kriterien
finden erstmals bei der Genehmigung der Sportbeiträge 2005 Anwendung.
Weitere Informationen finden Sie unter www.provinz.bz.it/sport Verwendung von Gummigranulat für Kunstrasenplätze Datum: 03/01/05 Die Landesagentur für Umwelt hat mit Rundschreiben
vom 28.12.04 die gesetzlichen Auflagen veröffentlicht, die bei der
Verwendung von Gummigranulat aus Altreifen für die Kunstrasensportflächen
zu beachten sind. Ab sofort werden die Gemeinden aufgefordert dem zuständigen
Amt die Sportanlagen mitzuteilen, die mit gummigranulatgefüllten
Kunstrasen errichtet werden. Gesetz über freiwilligen Zivildienst in Kraft Datum: 03/01/05 Das Landesgesetz vom 19.10.04, Nr. 7 über
die Regelung und Förderung des freiwilligen Zivildienstes ist nunmehr
in Kraft getreten. Unter den förderungswürdigen Tätigkeitsfeldern
des gegenständlichen Gesetzes wurden auf Bewirken das VSS auch der
Bereich "Freizeitgestaltung und Sporterziehung" aufgenommen.
Ausführliche Informationen sind unter www.provinz.bz.it/praesidium/0101/zivildienst
abrufbar. Helmpflicht im Skisport Datum: 23/12/04 Die Helmpflicht für Skifahrer und Snowboarder
unter 14 Jahren tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft. Damit der Helm
den gesetzlichen Vorschriften entspricht, muss er das Homologierungskennzeichen
CE EN 1077 aufweisen. Andere Helme sind nicht zulässig.In diesem
Zusammenhang möchten wir vor allem unsere Wintersportvereine darauf
aufmerksam machen, dass die Helmpflicht für Jugendliche unter 14
Jahren auch bei Ski- und Snowboardrennen besteht (z.B. VSS-Kinderskirennen).
Die Nichtbefolgung der Helmpflicht kann teuer zu stehen kommen: Geldbußen
von 30 bis 150 Euro sind vorgesehen.Wir empfehlen die Helmpflicht nicht
nur wegen der gesetzlichen Vorschrift zu befolgen, sondern vor allem der
Sicherheit wegen. UEFA genehmigt Kunstrasenplätze Datum: 12/11/04 Die Europäische Fußballunion (UEFA)
hat in der Vorstandssitzung vom 10.11.04 endgültig grünes Licht
für die Kunstrasenplätze gegeben. Ab der Spielsaison 2005/2006
können die Vereine in den europäischen Wettbewerben ihre Spiele
auf Plätzen mit Kunstrasen austragen. Nach einer zweijährigen
Testphase hat die UEFA mit der Zulassung dieser neuen Spielunterlage eine
neue Epoche im Fußballsport eingeleitet. Der italienische Fußballverband
wird aller Voraussicht nach im nächsten Jahr die Einführung
der Kunstrasenplätze für alle Spielklassen offiziell genehmigen. Namen und Satzungen sind zu ändern Datum: 05/07/04 Mit 23. Mai ist nunmehr das Gesetz Nr. 128 vom
21.05.2004 hinsichtlich der Verpflichtung zur Aufnahme des Zusatzes "Amateursportverein"
im Vereinsnamen endgültig in Kraft getreten. Als wichtigste Neuheit
sieht das Gesetz vor, dass die Ergänzung des Vereinsnamen mit Beschluss
der Mitgliederversammlung durchzuführen ist. Von Bedeutung ist weiters
die Bestimmung, dass die Satzung der Amateursportvereine einer Reihe von
Merkmalen entsprechen muss, die im genannten Gesetz aufgelistet sind.
Entspricht der Satzungsinhalt nicht den gesetzlichen Auflagen, muss der
betreffende Verein eine außerordentliche Mitgliederversammlung zur
Änderung der Satzung einberufen. Die Anpassung an die neuen Bestimmungen
ist notwendig, damit der Verein die für den Sport vorgesehenen steuerlichen
Begünstigungen anwenden kann. Eine weitere Voraussetzung für
die Anwendung der Steuerbegünstigungen ist die Mitgliedschaft bei
einem vom CONI anerkannten nationalen Fachsportverband. Das eingangs erwähnte
Gesetz sieht auch die Abschaffung des CONI- Vereinsregisters vor. Mit
der Notverordnung Nr. 136 vom 28.05.2004 hat die Regierung allerdings
das vom Gesetz abgeschaffene Register in Form eines Verzeichnisses wieder
eingeführt. Das Dekret Nr. 136/2004 sieht nämlich vor, dass
das CONI jährlich dem Finanzministerium ein Verzeichnis der anerkannten
Amateursportvereine übermitteln muss. Mit einer weiteren Bestimmung
des Dekrets wird dem CONI auch die Zuständigkeit zur Anerkennung
der Amateursportvereine übertragen. Die Anerkennung ist Voraussetzung,
damit die Vereine die steuerlichen Begünstigungen in Anspruch nehmen
können. Änderung der Vereinsnamen Datum: 28/01/04 Wie hinlänglich bekannt, wurden mit dem staatlichen Finanzgesetz 2003 zahlreiche Steuerneuerungen für den Sport eingeführt. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Verpflichtung, die Satzung den neuen gesetzlichen Bestimmungen anzupassen und im Vereinsnamen den Zusatz "Amateursportverein" aufzunehmen. Während die Bestimmungen über die Änderungen der Vereinssatzungen aufgrund der fehlenden Durchführungsbestimmungen noch nicht Anwendung finden, ist die Auflage zur Namensänderung bereits in Kraft und die Anpassung ist somit durchzuführen. Anleitungen zur Durchführung der Änderung
des Vereinsnamen.pdf VSS-Vollversammlung am 6. Mai Datum: 15/04/05 Wir möchten unsere Mitgliedsvereine herzlichst
zur diesjährigen Vollversammlung, welche am 6. Mai mit Beginn um
19.30 Uhr im Kongresszentrum der Messe Bozen stattfindet, einladen.
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