
| Top Aktuell 01-2007 Zum Punkt Reschesee im Winter: (gen. lt. Sitzung 12-2006)
d.h., es soll jegliche Aktivität (eingeschlossen ausländische Organisationen, Private, Schulen, Renn- und Wettbewerbsorganisatoren, usw.), die sich auf dem zugefrorenen Reschensee, im unserem Fall, Sportaktivitäten mit Kitetraktion, beim Amateurclub Adrenalina Kitesurf und beim Tourismusverein Reschen um Erlaubnis ansuchen. Es geht um die Koordination der nun vielseitigen Tätigkeiten auf dem Reschensee im Winter, um die Zoneneinteilung und um die Verkehrsregelung mit der Kunst-Eisschnelllaufbahn (über 10 Km). Es werden nur 2-3 Übergangsmöglichkeiten zwischen Snowkiting und Eisschnelllaufbahn bestehen. Weiters muss die Koordination zwischen Snowkite-Freestylpark, ev. Schulen und Events und Fußgänger strengstens sicherheitstechnisch geregelt werden. Schlussendlich muss auch der Langläufer, Fußgänger, Wanderer usw. seine Möglichkeit haben den See sicher zu begehen und zu überqueren.
Der Vorstand des Amateur Adrenalina Kitesurfclub Reschen
08-2003 Als absolute Neuheit ist ab der Saison 2003 und nach der Einschreibung in dem Verband Südtiroler Sportclubs (kurz VSS) eine Tauglichkeitserklärung eines Jeden Mitgliedes des Clubs pflicht. Dieses wird in unserem un eurem Interesse von jedem Mitglied, ob Clubmitglied oder Saisonskartenbesitzer abverlangt. Dieser wird von jedem Hausarzt / Sportartzt ausgestellt
und bescheinigt, dass man für diese Sportart tauglich ist und nicht
etwa gesundheitliche Beeinträchtigungen bestehen. Die Vorlage dieser
ärztliche Bescheinigung ist für alle bereits gemeldeten Mitglieder
wie auch für alle neuen Pflicht. Weitere Infos: Kommen wir zum Wichtigen: Tauglichkeit! Wir reden hier über Gesetze! Dieses Gesetz haben
wir, der Adrenalina Kite Surf Club nicht erfunden. In Italien –
Südtirol - unterliegen wir, wie auch ihr in Österreich,Deutschland,
Schweitz, ....Gesetzen!! Für Verbände, Organisationen, Sportclubs
usw. ist laut Ministerialdekret vom 18/2/1982 eine Sportärztliche
Untersuchung für wettkampforientierte Sportarten VERBINDLICH vorgesehen
und laut Ministerialdekret vom 28/2/1983 ist eine Tauglichkeitsbescheinigung
für NICHT wettkampforientierte Sportarten VERBINDLICH vorgesehen.
Dies ist laut Südtiroler Landesgesetz Nr.1 vom 13/1/1992, II Titel,
Abschnitt I, Art. 21, ebenfalls vorgesehen. Ich zitiere einen kleinen
Ausschnitt: Der AKSK
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